Im Rahmen eines 50-minütigen Erstgesprächs verschaffe ich mir zunächst einen allgemeinen Überblick über Ihre individuelle Situation und das Beschwerdebild, stelle eine Verdachtsdiagnose (oder schließe eine psychische Erkrankung aus) und berate Sie zu den für Sie bzw. Ihr Problem geeigneten Optionen, auch zu den ggf. besser passenden Angeboten außerhalb meiner Praxis.
Wenn KEINE psychische Erkrankung vorliegt ...
benötigen Sie keine Heilbehandlung und somit auch keine Psychotherapie. Bei Interesse können Sie zur Bewältigung der vorliegenden Problematik stattdessen eine psychologische Beratung oder Vorsorgemaßnahmen in Anspruch nehmen. Die jeweiligen Maßnahmen werden in der Regel NICHT von den Krankenkassen erstattet und sind von Ihnen privat zu zahlen.
Wenn eine psychische Erkrankung vorliegt …
benötigen Sie eine Heilbehandlung. Wenn diese im ambulanten Rahmen erfolgen kann und die Durchführung einer Psychotherapie grundsätzlich sinnvoll erscheint, folgen - vor der Durchführung der eigentlichen Psychotherapie - zunächst weitere Vorgespräche ( "Probatorik") . Die Kosten werden von Ihrer privaten Krankenversicherung/ der Beihilfe in der Regel problemlos übernommen.
Orientierungsphase - Umfassende Diagostik und Einordnung
Bei den sog. Probatorischen Sitzungen handelt es sich um 50-minütige Vorgespräche, die u.a. dazu dienen die Psychotherapieindikationen zu prüfen. Im Rahmen dieser Termine erfolgt eine umfassende psychotherapeutische Diagnostik, zu der die Erhebung einer biografischen Anamnese sowie der Einsatz von Fragebögen zählt. Gemeinsam finden wir heraus, warum bei Ihnen genau jetzt, genau diese Erkrankung besteht und warum Sie nicht von selbst wieder verschwindet. Die Erkenntnisse werden mit Ihnen besprochen, für die Abschätzung der Prognose Ihrer Behandlung sowie für die gemeinsame Planung Ihrer Psychotherapie genutzt. Jetzt gilt es abschließend zu entscheiden, ob die Durchführung einer Psychotherapie in Ihrem Fall wirklich sinnvoll und weiterhin gewünscht ist.
Antragstellung - Einleitung der Therapie
Die Durchführung einer ambulanten Psychotherapie zu Lasten eines Kostenträgers ist in Deutschland in der Regel antrags- und genehmigungspflichtig. Je nach Versicherer werden für die Antragstellung unterschiedliche Unterlagen verlangt. Manche fordern lediglich zusammenfassende Angaben zum beantragten Sitzungskontingent, zu den Kosten pro Sitzung und zur Qualifikation der Psychotherapeutin, andere fordern zusätzlich einen ausführlichen Bericht zur Weiterleitung an einen Gutachter/ eine Gutachterin...
Spätestens jetzt müssen Sie bei Ihrer jeweiligen Versicherung die Antragsmodalitäten erfragen - gerne unterstütze ich Sie in dem Prozess. Nähere Informationen zum Thema Kosten und Erstattung finden Sie hier.
Im Rahmen der Psychotherapie kommt es schließlich zur umfassenden Behandlung der bei Ihnen vorliegenden Erkrankung. Als Verhaltenstherapeutin arbeite ich mit den unterschiedlichen Methoden der kognitiven Verhaltenstherapie (KVT). Hierzu zählen auch neuere Ansätze, wie z.B. die Akzeptanz- und Commitmenttherapie (ACT), bei der klassische verhaltenstherapeutische Techniken mit achtsamkeits- und akzeptanzbasierten Strategien und Interventionen zur Werteklärung kombiniert werden. Bei Bedarf greife ich auch auf traumafokussierte Verfahren, z.B. Eye Movement Desensitization and Reprocessing (EMDR) zurück.
Was ist Verhaltenstherapie ?
Die Verhaltenstherapie ist eine spezielle Form der Psychotherapie, deren Wirksamkeit bei einer Vielzahl von psychischen Erkrankungen durch wissenschaftliche Studien belegt wurde. Das Verfahren zählt daher zu den sog. "Richtlinienverfahren", es kommt im Rahmen einer Einzel- und/oder Gruppenpsychotherapie zum Einsatz. Nähere Informationen zum Thema Kombinationsbehandlung bzw. kombinierte Einzel-/Gruppentherapie finden Sie hier.
Der Fokus der Verhaltenstherapie liegt - im Gegensatz zur Psychoanalyse - nicht so sehr auf vergangenen, ursächlichen Ereignissen. Vielmehr geht es darum, aktuell bestehende Probleme durch neue Denk- und Verhaltensweisen zu bewältigen. Die Behandlung basiert auf dem Prinzip, dass ungünstige Verhaltensweisen und Denkmuster erlernt wurden und demnach auch wieder verlernt werden können. Hierzu erarbeiten und trainieren Patient:innen im Rahmen der Verhaltenstherapie geeignete Strategien und setzen diese gezielt in ihrem Alltag ein. Die Befürchtung, dass Probleme im Rahmen einer Verhaltenstherapie nur oberflächlich behandelt werden und sich die Symptome auf andere Bereiche verschieben würden, konnte wissenschaftlich nicht bestätigt werden.
Eine Verhaltenstherapeutische Behandlung setzt eine gute Zusammenarbeit zwischen Therapeut:in und Patient:in voraus. Patient:innen werden aktiv am Therapieprozess beteiligt, die Abläufe der Behandlung werden transparent darstellt. Dabei wird viel Wert auf die Selbstständigkeit des Patienten gelegt. Betroffene sollen in der Lage sein, ihr Leben mittel- bis langfristig wieder alleine zu meistern. Entsprechend leistet die Verhaltenstherapie letztlich Hilfe zur Selbsthilfe.
Wie lange dauert eine Verhaltenstherapie?
Die benötigte Gesamtanzahl der Sitzungen bzw. die Dauer der Therapie sowie die Abstände zwischen den Sitzungen richtet sich nach dem individuellen Bedarf. Dieser hängt z.B. von der Art und Schwere der jeweiligen psychischen Erkrankung ab. Zu Beginn einer Psychotherapie kommen Patient:innen in der Regel 1x wöchentlich. Die therapeutischen Sitzungen dauern in der Regel 50 Minuten (Einzelpsychotherapie) bzw. 100 Minuten (Gruppenpsychotherapie). Aus inhaltlichen Erfordernissen oder bei bestimmten Interventionen können Sitzungen geteilt (2 x 25 Minuten) oder verlängert werden (Doppel- oder ggf. mehrstündige Sitzungen). Die Fertigkeiten, die in der Verhaltenstherapie erlernt wurden, sollten auch nach der Therapie eigenständig weiter trainiert werden.
Wenn Sie sich allgemein über das Thema Psychotherapie informieren wollen, empfehle ich die Homepage des Patientenservice oder die Broschüre der Bundespsychotherapeutenkammer "Wege zur Psychotherapie".
Über depressive Störungen können Sie sich z.B. bei der „Stiftung deutsche Depressionshilfe“ informieren.
Informationen über bipolare Störungen finden sie auf den Seiten der "Deutschen Gesellschaft für Bipolare Störungen e.V."
Über ADHS informiert z. B. die Homepage des Vereins ADSH Deutschland oder das Infoportal für Erwachsene mit ADHS.
Informationen über Zwangsstörungen finden sie z.B. auf den Seiten der "Deutschen Gesellschaft Zwangserkrankungen e.V."
Informationen zum Thema chronischem Schmerz finden Sie auf den Seiten der Deutschen Schmerzgesellschaft e.V.
Angehörige finden Informationen, Literaturempfehlungen und Selbsthilfegruppen auf der Seite des Bundesverbands der Angehörigen psychisch erkrankter Menschen.
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